Sorgenfreies Spiel im Garten: Sicherheit an Teich und Pool
Fußball spielen, sich Verstecken oder einfach nur durch den Garten tollen: Ist ein Gartenteich in der Nähe, kann es für Kinder gefährlich werden.
Gerade, weil sie sich die spannenden Zierfische auch gern aus der Nähe ansehen oder einen Frosch fangen möchten.
Viele Teichliebhaber machen sich deshalb Sorgen um ihren oder der Nachbarn Nachwuchs.
Andererseits bieten Teichanlagen gerade an heißen Sommertagen eine willkommene kühle Abwechslung für unsere vierbeinigen Freunde.
Werden ein paar Punkte beachtet, so steht sorglosen und vergnüglichen Tagen im Garten aber nichts Weg. „Teichbesitzer müssen generell Sorge dafür tragen, dass ihr Biotop keinerlei Gefahr darstellen kann“, so Katrin Hecker, Autorin des Ratgebers „Gartenteiche“ (G&U). „Das bedeutet, dass entweder das gesamte Grundstück entsprechend eingezäunt wird oder aber der Gartenteich selbst.“ Denn: Die Haftung bei Unfällen oder Schäden liegt grundsätzlich beim Teichbesitzer.
»Hautprobleme beim Hund?«
Am besten beachten Teichbesitzer die folgende Checkliste: Flache Uferzonen an allen Teichseiten können sofortiges Einsinken verhindern. Damit Kleinkinder ohne Aufsicht gar nicht erst an den Teich herankommen können, sollte eine mindestens 80 cm hohe Umzäunung mit Längsstreben um den Teich herum errichtet werden. Übrigens: Wenn Fremde, z. B. Nachbarskinder, trotz Einzäunung ohne Erlaubnis auf das Grundstück bzw. an den Teich kommen, so haftet der Teichbesitzer selbstverständlich nicht.
Gleiche Sicherheitstipps sollten natürlich auch für Poolanlagen beachtet werden. Viele Tierfreunde glauben, dass bei Swimmingpools gewisse Gefahren für Hunde bestünden. Allerdings meinen die meisten dabei, dass handelsübliches Pool Chlor die Gefahrenquelle wäre. Besonders hohe Chlorkonzentrationen können tatsächlich sowohl für Tiere als auch für Menschen schädlich sein, aber für Hunde mit gesunder Haut und gesundem Fell ist Baden und Schwimmen in gechlortem Poolwasser gut verträglich. Die Gefahr bei Pools besteht für Hunde allerdings beim Aufbau des Pools an sich, nämlich dem Beckenrand. Einmal unbeobachtet ins kühle Nass des Pools gesprungen, ist die Gefahr zu ertrinken gegeben, da oftmals Hunde danach nicht mehr ohne fremde Hilfe das Becken verlassen können. Daher gilt bei Poolanlagen die selbe Sorgfaltspflicht für Kinder wie für Hunde: Niemals unbeaufsichtigt lassen!
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Quelle: Industrieverband Heimtierbedarf / Foto: A.Hirczy-TierarztBLOG