Sicher unterwegs: Hundeversicherung für den vierbeinigen Begleiter
Der beste Freund des Menschen ist treu, anhänglich und manchmal auch sehr übermütig: Im Café fegt ein freudig wedelnder Bernhardiner leicht mal das Geschirr vom Tisch, und Welpen kauen gerne an Tischbeinen.
Ernster wird es, wenn die Fährte des Jagdterriers direkt durch den Straßenverkehr führt. Verursacht ein Hund einen Schaden, haftet der Halter in vollem Umfang – das besagt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Hundehalter sollten deshalb unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt für alle Schäden auf, die das eigene Tier bei Dritten verursacht.
Hundeversicherung in einigen Bundesländern gesetzliche Pflicht
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung inzwischen Pflicht, so etwa in Hamburg und Berlin, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch andere Länder diskutieren entsprechende Gesetzgebungen. Verschiedene Bundesländer haben zudem je unterschiedliche Einstufungen von bestimmten Hunden als „gefährlich“.
Einstufungen können entsprechend der Rasse, der Größe, des Gewichts oder Verhaltens erfolgen. Für derart klassifizierte Tiere gelten auch in anderen Bundesländern bestimmte Auflagen sowie eine Hundeversicherungspflicht. Auch darf nicht allerorts jede Person einen als gefährlich eingestuften Hund besitzen. So braucht man in Bayern beispielsweise für Rassen wie den Pit-Bull und Tosa-Inu die Erlaubnis der Gemeinden.
»Krankheitssymptome bei Ihrem Haustier?«
Unterschiedliche Regelungen in einzelnen Gemeinden
Darüber hinaus können Gemeinden zusätzliche Regelungen einführen, etwa bezüglich der Leinen- und Maulkorbpflicht, der Hundekotbeseitigung, Hundesteuer oder öffentlichen Räumen mit generellem Hundeverbot. Einige Bestimmungen gelten für alle Hunde, andere nur für bestimmte Tiere. Auch werden Zuwiderhandlungen regional unterschiedlich geahndet. Auskunft zu den jeweiligen Regelungen der Kommunen und Länder geben die einzelnen Gemeinden online, per Telefon oder vor Ort.
Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung
Mancherorts wird vorgegeben, wie hoch die Deckungssumme der Hundeversicherung bei bestimmten Tieren mindestens sein muss. Gemeint ist damit die maximale Summe, die eine Versicherung im Schadenfall ausschüttet.
Unterschieden wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kommen Menschen ernsthaft zu Schaden, sorgt das nicht nur für schlimme Schuldgefühle, sondern die Kosten können sich im siebenstelligen Bereich bewegen.
Die Deckungssumme sollte daher nach Expertenrat mindestens bei fünf Millionen Euro liegen. Sehr gute Hundehaftpflichtversicherungen sind bereits für einem Jahresbeitrag im mittleren zweistelligen Bereich erhältlich, ab dem zweiten Tier gibt es oft Vergünstigungen. Auf Online-Vergleichsportalen wie tarifcheck24.com kann man verschiedene Anbieter kostenlos und unverbindlich vergleichen und auf Wunsch gezielt nach Zusatzbausteinen suchen.
Wesenstest für den Hund
Übrigens: Dass das eigene Tier nicht gefährlich ist, kann man beweisen. Besteht der Hund einen Wesenstest, wird er von regionalen Auflagen freigestellt – bei welchen Tieren dies möglich ist, variiert mit dem Bundesland. In Hamburg kann man so den Tosa-Inu mittels eines bestandenen Verhaltenstests freistellen lassen, in Bayern nicht. Dort wiederum kann man Bullterrier freistellen lassen, was in Hamburg nicht möglich ist.
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