Männer versichern Wertsachen, Frauen lieber Haustiere
Frauen und Männer sind verschieden und das zeigt sich auch beim Absicherungsbedürfnis: Während es Männern sehr wichtig ist, materielle Dinge zu versichern, stehen bei Frauen oft emotionale Wert im Vordergrund.
So ist für viele Männer (39 Prozent) die Anschaffung von Wertsachen ein wichtiger Grund für den Abschluss einer Hausratversicherung.
Bei den Frauen sind es hingegen nur 28 Prozent. Ihnen ist bei der Hausratversicherung viel wichtiger, dass die geliebten Haustiere von dieser Police mit abgesichert sind, ergab eine Umfrage im Auftrag der Asstel, Direktversicherer der Gothaer. Obwohl die Hausratversicherung zu den wichtigsten Policen zählt, haben rund 20 Prozent der Deutschen diese Versicherung gar nicht abgeschlossen. Damit sind mehrere Millionen Haushalte im Fall der Fälle ungeschützt. “Offensichtlich unterschätzen viele Menschen den Wert ihres Haushaltes und meinen, dass sie auf die Hausratversicherung verzichten können. Allerdings stehen sie nach einem Einbruch, bei einem Wasserrohrbruch, Feuer und weiteren Gefahren ohne Hab und Gut und vor allem ohne Hilfe da”, so Versicherungsexperten.
»Arthrose beim Haustier – was nun?«
Auffällig ist, dass gerade die Jüngeren dieses Gefahrenpotenzial unterschätzen: Unter den 25- bis 30-Jährigen haben nur zwei von drei Befragten (65 Prozent) eine Hausratversicherung. In der Altersklasse 41 bis 50 Jahre ist es mit 91 Prozent dagegen fast jeder. Viele verkennen zudem das große Leistungsspektrum einer Hausratversicherung und wissen gar nicht, dass sie sich damit zum Beispiel auch gegen Einbruch oder Diebstahl im Urlaub absichern können.
So besteht für Möbel, Kleidung oder technische Geräte nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände Versicherungsschutz, sondern unter gewissen Umständen auch unterwegs. Ebenso lassen sich Fahrrad, Kinderspielzeug oder Gartengeräte über die Hausratpolice versichern.
Während die Privathaftpflichtversicherung die alltäglichen Risiken deckt, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, kommt die Hundehaftpflicht für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer und das versicherte Tier anderen zufügen.
Als privater Halter von Hunden haftet man für Schäden, die seine Tiere verursachen, in unbegrenzter Höhe mit seinem persönlichen Vermögen – ein Leben lang.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), § 833, Satz 1 gilt folgendes:
“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.”
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