Versicherung für Hundehalter
Hunde spielen und toben gerne, genauso wie Kinder. Während Kinder beim Fußballspielen schon einmal eine Fensterscheiber kaputt schießen, zerkratzt der Hund das Sofa bei Freunden oder reißt sich von der Leine und verursacht einen Verkehrsunfall.
Was viele nicht wissen: Hundehalter haften genauso für ihren Liebling wie Eltern für ihre Kinder.
Als Halter eines Tieres haftet man für alle Schäden, die das Tier herbeiführt. Das trifft auf Katzen, Wellensittiche und Meerschweinchen genauso zu wie auf Hunde und Pferde.
Der Unterschied besteht darin, dass durch Kleintiere eher selten größere Schäden entstehen. Personen- oder Sachschäden werden dagegen gehen weitaus öfter auf größere Tiere zurück. Für Kleintiere benötigt man daher keine spezielle Tierhaftpflichtversicherung. Sie sind über die private Haftpflicht mitversichert. Bei Hunden hingegen sieht es anders aus.
»Hundekrankheiten frühzeitig erkennbar?«
Beißt ein Hund einen Passanten oder reißt einen Radfahrer um, kann das für den Halter sehr teuer werden. Er muss für alle Behandlungs- und Arztkosten aufkommen sowie Schmerzensgeld und Verdienstausfall begleichen.
Im schlimmsten Fall muss er eine lebenslange Rente an den Geschädigten zahlen, wenn dieser aufgrund des Vorfalls nicht mehr erwerbsfähig ist. Die Forderungen können sich so durchaus auf mehrere Millionen Euro summieren. Tierhalter tragen somit ein großes Haftungsrisiko und sollten sich entsprechend absichern. Ohne Versicherung kann ein übermütiger Hund sonst das finanzielle Aus bedeuten.
Nicht immer muss es sich bei dem Schaden um einen Verletzung oder eine Sachbeschädigung handeln. Die Besitzer eines Rüden haften ebenso, wenn ihr Hund ein weibliches Tier ungewollt deckt.
Gegen welche Schäden und in welcher Höhe sich Hundehalter in jedem Fall absichern sollten, ist ausführlich auf der Seite der CosmosDirekt Versicherung nachzulesen.
Im Schadensfall spielt es übrigens keine Rolle, ob der Halter am Entstehen des Schadens unschuldig oder beteiligt war. Die Haftung für den Hund ist eine sogenannte Gefährdungshaftung. Der Halter haftet unabhängig von seiner persönlichen Schuld im vollen Umfang für den entstandenen Schaden.
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftplicht für alle Hunde eine gesetzliche Pflicht, in anderen nur für bestimmte Rassen. Doch auch ohne Gesetzesvorgabe sollte jeder Halter zum eigenen Schutz einer Versicherung abschließen. Auch wer glaubt, seinen Hund zu kennen: Hunde auch mit noch so sanften Charakter und guter Erziehung sind letztendlich Tiere, und man kann nie wissen, was sie als nächstes anstellen.
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Foto: TierarztBLOG/A.H. / Postinfo: DS1140515