Hundehaftpflicht: Wie wichtig und sinnvoll eine Hundehaftpflichtversicherung ist
Eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen sollte eigentlich zu einer in jedem Land gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht werden, und zwar für jeden Hundehalter. Jeder Hund ist in der Lage, einen Schaden einzurichten und Dritten hohen Schaden zuzufügen.
Es ist im Grunde genommen egal, wie groß oder klein, jung oder alt ein Hund ist: Man kann nicht vorhersehen, was in einem Hund vorgeht und wozu er in der Lage ist. Als Hundehalter haftet man persönlich für alle Schäden, die sein Liebling eingerichtet hat.
Vor allem bei Personenschäden kann man hohes finanzielles Einbüßen im Kauf nehmen müssen, wenn der Hund zum Beispiel jemanden verletzt hat und es zu Personenschäden kam. Deswegen sollte sich jeder Hundehalter den Abschluss eines Hundehaftpflichtversicherungsvertrages genauestens durch den Kopf gehen lassen. In den meisten Gemeinden ist solche Versicherung bereits eine Pflicht, es schadet aber nicht, wenn man es auch ohne gesetzlichen Zwang in Betracht zieht.
Eine optimale Hundehaftpflicht sollte eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro beinhalten. Sie sollte mögliche Mietsachschäden (im Hotel oder in einer gemieteten Wohnung) und Auslandsschäden (bei einem Urlaub) abdecken können. Solche Versicherung sollte auf jedem Fall noch zusätzlich das Führen eines Hundes ohne Leine (wenn er sich zum Beispiel losgerissen hat), oder das Hütten durch Dritte (Nachbar oder Freunde und Bekannte dürfen mit dem Hund spazieren gehen) gestatten. Eine typische Hundehaftpflichtversicherung deckt alle gerechtfertigten Ansprüche aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, und zwar bis zu der in dem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme ab.
Im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung wird auch die Prüfung der Schadenersatzansprüche durchgeführt. Daraus wird die Schadenhöhe festgestellt sowie die Wiedergutmachung des Schadens vereinbart. Etwaige unberechtigte Schadenersatzansprüche werden gesetzlich abgewehrt. Um sich vor den unangenehmen Folgen eines von dem Hund verursachten Schaden zu schützen, sollte man in Erwägung ziehen, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dafür gibt es nur eine Lösung: Wichtig ist eine Hundehaftpflicht, die man im Internet beantragen kann.
Falls eine derartige Klausel der Bestand der Hundehaftpflichtversicherung ist, wird die Versicherung nur in solchem Fall den Schaden bezahlen, wenn der Hund zur Tatzeit angeleint war. Deswegen sollte der Hundehalter beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung darauf achtgeben, dass die Versicherungsbedingungen einen vorgeschriebenen Leinenzwang für Hunde nicht enthalten. Es reicht schon, dass der Hundebesitzer einen Hund hält – das schafft nämlich die sogenannte besondere Gefahrenquelle für die Umwelt her. Als Hundehalter ist man deswegen auch dann für einen Schaden verantwortlich, wenn dabei kein schuldhaftes Verhalten festzustellen war (Gefährdungshaftung gemäß §833 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch).
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