Vorsorge ist wichtig: Eine Pferdhaftpflicht garantiert finanzielle Absicherung im Ernstfall
Die Entscheidung für ein eigenes Pferd ist nicht allein mit einem Gewinn an Freizeitvergnügen, sondern auch mit einer hohen Verantwortung verbunden.
Zu der Sorge um das Wohl des Pferdes kommt auch die Verpflichtung, Dritte vor potentiellen Schäden, die das Tier verursachen könnte, zu schützen bzw. diese im Schadensfall finanziell zu entschädigen.
Elementar wichtig ist dafür der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Pferde, denn die private Haftpflichtversicherung kommt nicht für von einem Pferd verursachte Schäden auf!
Muss man eine Pferde-Haftpflichtversicherung abschließen?
Als Eigentümer eines Pferdes ist man nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen, er ist jedoch dringend anzuraten, da man verschuldensunabhängig für alle vom Pferd verursachten Schäden in die Haftung genommen werden kann. Das in der Reiterszene oft beschriebene Horrorszenario: „Man stelle sich vor, das Pferd bricht aus der Weide aus, läuft auf die Straße, stößt frontal mit einem Tanklaster zusammen, der Fahrer wird dabei schwer verletzt und dadurch arbeitsunfähig, der LKW geht in Flammen auf und zerstört dabei noch ein an die Straße grenzendes Grundstück“ ist vielleicht etwas übertrieben, zeigt aber deutlich auf, dass man die vom Tier ausgehende Gefahr nicht unterschätzen sollte.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Es empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 3, besser noch 5 oder, auch abhängig von der Lage des Reitstalles sowie Nutzung und Alter des Pferdes, gar 10 Mio. Euro. Eine Versicherungssumme von nur 1 Mio. Euro ist im Ernstfall schnell aufgebraucht, wenn es wirklich einmal darum geht, Personenschäden finanziell auszugleichen. Wer an der Beitragshöhe sparen möchte, kann sich überlegen, eine Selbstbeteiligung von 150,- oder 300,- Euro zu vereinbaren.
Worauf sollte man bei der Auswahl des Versicherers achten?
Wie immer lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Übernimmt der Versicherer auch Schäden, die durch die Reitbeteiligung verursacht werden? Ersetzt er Schäden an Reithalle und geliehenem Pferdehänger? Ist eine Forderungsausfalldeckung inbegriffen? Zahlt er auch, wenn das Pferd ohne Sattel geritten wurde? Wie sind die Regelungen bezüglich einer Wartezeit nach Vertragsschluss?
Fazit:
Bereits vom ersten Tag als Pferdeeigentümer an sollte man über einen guten Versicherungsschutz verfügen, um sich und andere vor einem bösen Erwachen zu schützen.
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Foto: Andizo / Postinfo: 01250413
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