Versicherungen: Auch Haustiere benötigen einen guten Schutz
Wir Menschen zahlen jeden Monat brav die Beiträge für unsere Versicherungen. Jene decken sämtliche Bereiche des täglichen Lebens ab lediglich unsere geliebten Vierbeiner vergessen wir dabei häufig. Bello benötigt nämlich unbedingt eine eigene Versicherung.
Tierhalterhaftpflicht: die Pflichtpolice für Hundebesitzer
Jeder Hundehalter ist gut damit beraten, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Jene deckt sämtliche Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab, die durch Ihren tierischen besten Freund verursacht wurden. Wichtig ist die Police dabei aus dem Grund, dass derartige Schäden unvorstellbar teuer werden können. Läuft Ihr Hund etwa auf einen Radweg und bringt dort einen Radfahrer zu Fall, so haften Sie als Halter und müssen folglich für die Reparatur des Fahrrads sowie vor allem für die Krankheitskosten des Geschädigten aufkommen. Letztere können sogar in die Millionen gehen.
Tierhalter finden eine entsprechende Hundeversicherung auf www.hansemerkur.de, wo die einzelnen Versicherungsleistungen im Übrigen noch detaillierter beschrieben sind. In einigen Bundesländern Deutschlands machen Sie sich tatsächlich sogar strafbar, wenn Sie keine Haftpflichtpolice für den Hund abgeschlossen haben. Experten halten jene Vorschrift bundesweit für sinnvoll, wobei es derzeit leider als unwahrscheinlich gilt, dass die Hundehaftpflicht in naher Zukunft in sämtlichen Bundesländern Pflicht wird.
Müssen auch andere Haustiere versichert werden?
Zählt man Pferde zu den Haustieren, so sind jene abgesehen vom Hund die einzigen tierischen Gefährten, für die eine spezielle Versicherung nötig ist. Ein Muss ist auch hier eine Haftpflichtpolice, wobei jene hier als Pferdehalterhaftpflichtversicherung bezeichnet wird.
Zahme Haustiere müssen dagegen nicht noch extra versichert werden. Zu diesen gehören etwa Katzen, Hasen, Meerschweinchen oder Vögel. Schäden, welche durch jene Haustiere verursacht werden, werden von der normalen privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist hierbei lediglich, dass es sich bei jenen um einmalige Schäden handelt. Schäden (z.B. an Böden oder Wänden), die Ihre Mieze durch ihre scharfe Krallen über einen längeren Zeitraum verursacht hat, gehören dagegen nicht zu den versicherten Schadensfällen. Hier entscheidet dann Ihre Police, ob sie die Kosten für die Beseitigung der Schäden übernimmt oder ob sie eine Erstattung ablehnt. Katzenbesitzer sollten dies am besten bereits vor dem Einzug in eine neue Wohnung in Erfahrung bringen.
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