Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Trauriges Ende eines Hundeleben: 2 Hamburgerinnen lassen Hund verhungern

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 26. August 2012 – 08:00No Comment

Deutschland – Beamte des Fachdienstes für Umweltdelikte der Wasserschutzpolizei (WSP 21) haben gegen eine 78-jährige Frau sowie deren 43-jährige Tochter ein Strafverfahren eingeleitet.

Sie stehen im Verdacht, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Eine Anwohnerin hatte den Hauswart darüber informiert, dass sich in der Wohnung einer Nachbarin seit Längerem ein extrem dünner Hund befindet.

Der Hauswart informierte daraufhin den Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD). Ein Angestellter des BOD suchte die Wohnung im Süden Hamburgs auf und stellte dabei fest, dass sich in der Wohnung tatsächlich ein extrem dünner Malinois-Mischling befand. Der Hund wurde sichergestellt und wegen des extrem schlechten Ernährungszustandes beim Hamburger Tierschutzverein untergebracht. Dort verstarb das Tier plötzlich.

Es wurde eine Sektion des Hundes im Institut für Hygiene und Umwelt durchgeführt. Dort wurde festgestellt, dass das Tier an einer akuten Magendrehung verstorben ist. Darüber hinaus stellten die Mediziner fest, dass das Tier in allerhöchstem Maße abgemagert war. Es waren keinerlei Fettreserven vorhanden und die Muskeln des Rumpfes und der Extremitäten waren hochgradig zurückgebildet. Dies lässt den Schluss zu, dass der Hund über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausreichend gefüttert worden war.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte informierte daraufhin die für Tierschutzdelikte zuständige Wasserschutzpolizei. Die Beamten leiteten daraufhin gegen die 78-Jährige sowie gegen deren Tochter ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Ein solcher Fall sieht eine Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Hafenstadt Hamburg

Foto: Polizeipressestelle Hamburg

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