Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Tierschützer wegen Jagdstörung verhaftet

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 21. August 2012 – 09:37No Comment

Österreich – Letzte Woche wurde vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) eine umfassende Anzeige wegen mehrerer Ãœbertretungen des Tierschutz-, Wasserrecht- und Naturschutz- gesetzes, sowie strafrechtlicher Umweltverschmutzung durch das massen- hafte Aussetzen und die Bejagung 10.000er Enten an der burgenländischen Leitha bei der BH Neusiedl eingebracht.

Diesen Sonntag fand eine dieser vom VGT heftig kritisierten Ententreibjagden im Gemeindegebiet von Nickelsdorf statt. Elmar Völkl war im Auftrag des VGT vor Ort, um allfällige Gesetzesübertretungen zu dokumentieren. Er schildert die Vorkommnisse folgendermaßen: „Während ich gemeinsam mit einer Biologin auf einer öffentlichen Straße nach allfälligen – aber verbotenen – Bleischrothülsen suchte, stieß ich direkt auf eine Reihe von Schützen, die bereits entladen hatten und vor ihren erlegten Enten standen. Ich begann eine Diskussion mit einem der Jäger, bald stießen weitere Jäger dazu. Inmitten des freundlichen Gespräches in dem die Jäger jegliche Gesetzesübertretung abstritten, fuhr plötzlich eine Polizeistreife direkt auf mich zu.

Gemäß der Bezirkshauptmannschaft hätte ich mich der ‘Jagdstörung’ schuldig gemacht, weil ich durch mein ‘Herumstehen’ die Jäger von der Ausübung der Jagd abgehalten hätte.“, erinnert sich Elmar Völkl, „und dies – so die Polizei – sei im Burgenland verboten“ Im Burgenländischen Jagdgesetz ist tatsächlich vorgesehen, dass ‘jagdfremde Personen’ das gesperrte Jagdgebiet ‘abseits von öffentlichen Wegen oder Straßen’ nicht betreten dürfen, und ‘nach Aufforderung’ das Gebiet unverzüglich zu verlassen haben. Eine Sperre des Jagdgebietes ist bei der BH anzumelden und mit normierten Schildern auszuweisen.

Elmar Völkl dazu: „Anscheinend waren mir die entsprechenden gesetzlichen Regelungen besser bekannt, als den Jägern und sogar der Bezirksverwaltungsbehörde: Nicht nur, dass das gegenständliche Jagdgebiet in keinster Weise gekennzeichnet oder gar abgesperrt war, habe ich zu keinem Zeitpunkt öffentlichen Grund verlassen und wurde auch weder durch Jäger noch durch die Exekutivbeamte jemals aufgefordert das Jagdgebiet überhaupt zu verlassen.

Während sich andere Landesjagdverbände von der Jagd auf ausgesetzte, gezüchtete Tiere distanzieren, betont man im Burgenland die ökonomische Wichtigkeit dieser exklusiven Jagd für die Region. Anstatt gründlich die Rechtmäßigkeit dieser ethisch zweifellos inakzeptablen Jagd zu prüfen, ist sich die Bezirksbehörde nicht zu schade, die zahlenden Jagdgäste vor kritischen Blicken zu schützen, indem sie tierfreundliche BeobachterInnen unter fadenscheinigen Vorwänden schlicht für die Dauer der Jagd wegsperrt.“

Laut ORF Bericht schildert einer der Jäger die Ereignisse etwas anders: „Als die Aktivisten den ersten Schuss gehört haben, sind sie natürlich in Richtung Schuss gelaufen, wie die Wahnsinnigen. Darauf bin ich hingegangen und habe ihnen gesagt, sie sollen so lieb sein, sie stören die Jagd. Sie haben gesagt, dass sie da spazieren gehen“.

Der VGT-Mitarbeiter wurde jedenfalls von der Polizei festgenommen und für mehrere Stunden auf der Wache inhaftiert, sodass die Jagd ohne Kontrolle durch einen anscheinend lästigen Tierrechtsaktivisten fortgesetzt werden konnte. Der VGT beabsichtigt gegen diese Vorgangsweise der Behörde eine Massnahmenbeschwerde einzubringen.

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