Gewerkschaft erkämpft Mindestlohntarif für tierärztliches Personal
Österreich – Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) hat einen Antrag auf Erlassung eines Mindestlohntarifs beim Bundeseinigungsamt gestellt.
Ein derartiger Mindestlohntarif wurde zwischenzeitlich vom Sozialministerium erlassen (»Volltext der Verordnung).
Das Bundeseinigungsamt ist bei der Festsetzung des Mindestlohntarifs in weiten Teilen der Argumentation der Österreichischen Tierärztekammer gefolgt und hat einen Tarif nur für das tierärztliche Personal festgesetzt.
Ein Mindestlohntarif für Ordinationshilfen, Tierpfleger und Reinigungskräfte wurde nicht festgesetzt. Die von der GPA geforderte Höhe ist für die ÖTK in keiner Weise angemessen. Sowohl die Höhe des Mindestlohntarifs als auch das Ausmaß der Zulagen konnte laut Aussendung der ÖTK durch entsprechende Verhandlungen deutlich reduziert werden. Der Mindestlohntarif tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft, die entsprechenden Löhne sind ab 1. September 2012 zu bezahlen.
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