Sea Shepherd Gründer Paul Watson: Auslieferungshaft in Deutschland
Deutschland – Der kanadische und US – Staatsangehörige Paul WATSON, Gründer der Nichtregierungsorganisationen „Sea Shepherd“ wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main auf der Grundlage eines Festnahmebegehrens Costa Ricas festgehalten, und zunächst in das Untersuchungsgefängnis in Frankfurt am Main eingeliefert.
Die Festnahme erfolgte aufgrund eines am 25.10.2011 durch ein lokales Gericht in Costa Rica erlassenen Haftbefehls. Grundlage dieses Haftbefehls ist ein Vorfall aus dem Jahr 2002 in internationalen Gewässern vor der Küste Costa Ricas bzw. Guatemalas.
Der Haftbefehl geht auf eine angebliche Verletzung des Seeverkehrsrechts in Costa Rica während der Dreharbeiten des Films Sharkwater im Jahre 2002 zurück. Der „Bruch des Seeverkehrsrechts“ fand auf hoher See in den Gewässern Guatemalas statt, wo Sea Shepherd auf illegale Shark Finning-Aktivitäten stieß, die von einem costa-ricanischen Boot namens Varadero durchgeführt wurden. Auf Anweisung der guatemalischen Behörden wies Sea Shepherd die Mannschaft der Varadero an, ihre Finning-Aktivitäten einzustellen und zum Hafen zurückzukehren, und sich der strafrechtlichen Verfolgung zu stellen.
Während die Varadero zurück zum Hafen eskortiert wurde, wendete sich das Blatt: Ein guatemalisches Kanonenboot wurde entsandt, um die Mannschaft von Sea Shepherd abzufangen. Die Crew der Varadero beschuldigte Sea Shepherd des Versuches, sie zu töten, wohingegen das Videomaterial den Gegenbeweis erbringt. Um dem guatemalischen Kanonenboot aus dem Weg zu gehen, nahm Sea Shepherd Kurs auf Costa Rica, wo sie weitere illegale Shark Finning-Aktivitäten aufdeckten. Dabei handelte es sich um tausende von getrockneten Haifischflossen auf den Dächern von Industriegebäuden.
“Sea Sheperd”-Umweltaktivist Paul Watson in Frankfurt festgenommen
Paul WATSON bestreitet jedes strafrechtliche Tun. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung in Costa Rica nach so langer Zeit politisch motiviert ist; jedenfalls wurde im Jahre 2002 das Verfahren gegen Paul WATSON nach zwei richterlichen Anhörungen und der Vorlage von Beweismitteln (insbesondere Videoaufnahmen des Vorfalls) nicht weiter betrieben. Der Abteilungsleiter des Referats internationale Rechtshilfe bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main wird nunmehr zu entscheiden haben, ob gegen Paul WATSON bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main um den Erlass eines vorläufigen Haftbefehls nachgesucht wird.
Interpol Lyon hat nach eingehender Prüfung des Sachverhalts auf der Grundlage von Art. 3 der dortigen Statuten entschieden eine Empfehlung gegenüber den Vertragsstaaten von Interpol auszusprechen, Paul WATSON nicht festzunehmen; jedenfalls ist eine internationale Fahndungsausschreibung („Interpol Red Notice“) durch das Generalsekretariat von Interpol abgelehnt worden. Hintergrund war auch hier die Überzeugung, dass möglicherweise ausschließlich politische Motive hinter der strafrechtlichen Verfolgung von Paul WATSON stehen.
Paul wird von den Rechtsanwälten Oliver Wallasch Frankfurt am Main und Alexander S.K. Gruner Frankfurt am Main gemeinsam vertreten. Die Beistände stehen in engem Kontakt mit der englischen NGO Fair Trials International und sind davon überzeugt, dass der Mandant in Costa Rica in keinem Fall ein faires Verfahren erhalten wird, so dass eine Auslieferung nach Costa Rica jedenfalls gegen fundamentale Menschenrechte des Mandanten verstoßen würde.
Captain Watson ist weltweit viel gereist seit die costa-ricanische Regierung diesen Haftbefehl im Oktober 2011 ausgestellt hat. Er war in Australien, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich und anderen Ländern. Keines davon, außer Deutschland, hat versucht Captain Watson festzunehmen. Sollte Captain Watson nach Costa Rica ausgeliefert werden, wird er mit Sicherheit keinen fairen Prozess bekommen und für seine Sicherheit gibt es keinerlei Garantien. Sea Shepherd tut alles in seiner Macht stehende, um Captain Watson das bestmögliche Verteidigerteam an die Seite zu stellen. Unter den illegal tätigen japanischen Walfängern und der costa-ricanischen Shark Finning-Mafia hat Captain Watson respekteinflößende Gegner, die seine Schutzbemühungen für die Meeresbewohner aufhalten wollen.
Um Captain Watson vor der Auslieferung zu bewahren, ist es notwendig, im Justiz- sowie im Aussenministeriums etwas Druck zu machen:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin für Justiz
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Telefon: 030 – 227 751 62
Telefax: 030 – 227 764 02
E-Mail: sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
Bundesministerium für Justiz
Mohrenstrasse 37
10117 Berlin
Telefon: +49 (030) 18 580-0
Telefax: +49 (030) 18-580-9525
Dr. Guido Westerwelle, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 / 22771636
Fax: 030 / 22776562
E-Mail: guido.westerwelle@bundestag.de
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Quelle: Sea Shepherd / Foto: Witty lama
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