Verstärkt Wildunfälle im Frühjahr: Ausweichmanöver sind oft gefährlicher als Kollisionen
Im Frühjahr, wenn Rehe, Hasen und Wildschweine sehr aktiv werden, steigt die Gefahr von Wildunfällen. Mit der Umstellung auf die Sommerzeit sind Radfahrer, Jogger und Spaziergänger abends länger unterwegs, was für viele Tiere Stress bedeutet.
Vor allem der Straßenverkehr verursacht großes Leid für die Tiere. Aber auch für die Autofahrer selbst ist die Gefahr nicht zu unterschätzen: Bei einem Unfall mit 70 km/h beträgt das Aufprallgewicht eines Körpers dem 50-fachen Eigengewicht.
Fährt man also mit 70 km/h auf ein 20 Kilo schweres Reh auf, so prallt dieses mit einer Tonne auf das Fahrzeug. Jährlich werden laut Statistik Austria rund 130 Personen bei Wildunfällen verletzt. Als besonders gefährlich gelten wenig frequentierte Landstraßen. Wildwarngeräte und erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in den Morgen- und Abendstunden minimieren das Risiko. Doch umfassenden Schutz gegen die finanziellen Folgen von Wildunfällen bietet nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie deckt die Schäden eines Wildunfalls am eigenen Fahrzeug. Wird im Zuge der Kollision auch ein Baum oder Straßenschild beschädigt, so übernimmt diesen Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung.
TIPPS ZUR UNFALLVERMEIDUNG
Straßen in besonders gefährdeten Gebieten sind in der Regel schon mit dem Warnschild “Achtung Wildwechsel” gekennzeichnet. Die Generali empfiehlt Fahrzeuglenkern auf die Wald- und Straßenränder zu achten, den Sicherheitsabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern zu vergrößern, die Geschwindigkeit zu verringern und bremsbereit zu fahren. Taucht ein Wildtier im Scheinwerferkegel auf, schaltet man auf Abblendlicht, reduziert die Geschwindigkeit und betätigt mehrmals die Hupe. In jedem Fall ist mit nachkommenden Tieren zu rechnen.
Risiko Wildunfall
GEFÄHRLICHE AUSWEICH- UND BREMSMANÖVER
Scheint eine Kollision unvermeidbar, so lautet das wichtigste Gebot, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Lebensgefahr zu bringen. Riskante Ausweichmanöver zum Schutz der Tiere stellen nicht nur eine Gefahr für den Fahrzeuglenker selbst sowie den Gegenverkehr dar, sie sind in der Teilkaskoversicherung auch nicht generell versichert. Die Versicherung zahlt nur, wenn auch das “Nichtausweichen” und eine Kollision mit dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Dies ist in der Regel nur bei größeren Tieren wie Wildschweine, Rehe oder Hirsche der Fall. Aber auch auf den nachfolgenden Verkehr ist zu achten. In erster Linie sollte nur gebremst werden, wenn kein Auffahrunfall droht. Wer für kleine und leichte Tiere plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremst, dem kann laut Straßenverkehrsordnung bei einem Auffahrunfall ein Mitverschulden angelastet werden.
WAS IST NACH EINEM WILDUNFALL ZU TUN?
Nach einem Wildunfall ist die Warnblinkanlage einzuschalten, die Warnweste anzulegen und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck abzusichern. Bei Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten und es sind Rettung und Polizei zu verständigen. Auch Sachschaden ist der Polizei zu melden. Wer ein verletztes oder totes Tier zurück lässt oder gar mitnimmt und keine Anzeige erstattet, macht sich strafbar. Die Polizei ist auch dann zu verständigen, wenn das angefahrene Tier weiterläuft. Wenn das Tier nicht berührt wurde oder flüchtig ist, trägt der Fahrer die Beweislast für den Unfall.
In jedem Fall sollte man die Unfallstelle fotografieren und eventuelle Zeugen für die Versicherung notieren. Der Schaden muss innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden, das amtliche Protokoll zur Unfallaufnahme und die sogenannte “Wildschadenbescheinigung” der Polizei dienen der Kfz-Versicherung als Nachweis. Unfallspuren am Wagen dürfen nicht beseitigt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch eine (Teil-)Kaskoversicherung gedeckt, wenn ein Zusammenstoß mit einem Haarwild – also zum Beispiel einem Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hasen – stattgefunden hat. Ob auch die Kollision mit Federwild (Fasan etc.) abgedeckt ist, ist in den jeweiligen Kfz-Bedingungen nachzulesen. Kühe, Pferde, Hunde und Katzen sind kein Haarwild, sondern Haus- und Nutztiere. Unfallschäden durch einen Zusammenstoß mit diesen Tieren sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt.
Crashtest: Wildunfälle im Versuch
Quelle: ots / Foto: gemeinfrei
»Erfahrene Tierärzte beantworten alle Fragen«
Vet4Fun Tierarztshop: Medizinische Produkte direkt vom Tierarzt – zu günstigen ONLINE PREISEN