Reisen mit Haustieren wird 2012 unkomplizierter
Falls Sie mit ihrem vierbeinigen Liebling bereits Reisepläne für 2012 schmieden, gibt es gute Nachrichten – sofern Sie Urlaubsziele innerhalb der Europas anstreben:
Einige Staaten der EU vereinfachen zum 1. Januar ihre Impfvorschriften. EU-Heimtierausweis, Tollwut-Impfung und Mikrochip-Kennzeichnung genügen in Zukunft, um auch die Grenze nach Großbritannien, Irland oder Malta zu überqueren.
Das spart eine Menge Zeit und Aufwand und wird Mensch und Tier gleichermaßen freuen. Allerdings sollte man sich im Vorfeld genau informieren, welche Bestimmungen in welchen Ländern gelten – einheitlich sind die Regelungen nämlich nicht.
Wartezeit vor der Einreise kürzer
Die Urlaubsplanung gestaltet sich im neuen Jahr ein bisschen einfacher – weniger Bürokratie macht’s möglich. Noch kein Reiseziel gefunden? Auf http://www.gutscheine-von-a-z.de/ wartet das eine oder andere Urlaubsschnäppchen. Mit den Gutscheinen von A-Z finden sowohl Herrchen, Frauchen und die tierische Reisebegleitung außerdem alles, was noch in den Koffer muss. Da ist noch Platz, denn für Hund und Katze müssen in Zukunft nur mehr folgende Grenzpapiere eingepackt werden: EU-Heimtierausweis, Tollwut-Impfung und Mikrochip-Kennzeichnung – Letzeres allerdings nur, sofern das Tier nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden. Für alle anderen Haustiere genügt eine gut lesbare Tätowierung.
Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Nachweis und die Zeckenbehandlung gehören ab 2012 der Vergangenheit an. Die Wartezeit vor der Einreise verkürzt sich damit erheblich – von bislang sieben Monaten auf gerade mal drei Wochen bei der Tollwut-Erstimpfung. Bei der Erstimpfung ist aber in jedem Fall zu beachten, dass das Impfzeugnis mindestens drei Wochen, also 21 Tage, vor dem Grenzübertritt ausgestellt wurde. Ansonsten reicht aber eine Auffrischungsimpfung, die allerdings fristgerecht erfolgt sein muss.
Haustiere auf Reisen
Tollwut-Regelung unterschiedlich
Auch Schweden besteht ab 2012 nicht mehr auf den Tollwut-Antikörper-Nachweis. Haben Sie vor, Urlaub in Ländern mit so genanntem “gleichgestelltem Tollwutstatus” zu machen – dazu zählen zum Beispiel Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Island, Norwegen, Schweiz, Monaco, Andorra, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada – gelten die genannten Bestimmungen auch für die Wiedereinreise in die EU. Steht Finnland oder Malta auf dem Urlaubsplan, ist der Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich.
Reisen Sie aus Ländern “ohne gleichgestellten Tollwutstatus” zurück – dazu gehören zum Beispiel Tunesien, Marokko, Ägypten, Türkei, Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien, Kosovo – fällt diese Bestimmung weg. Je nach Tollwut-Risiko können die Regeln bei Ein- und Wiedereinreise also in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausfallen. Kommen Sie aus anderen Nicht-EU-Staaten in die EU zurück, muss noch vor der Abreise ein Tollwut-Antikörpertest erfolgen. Geht es um die Bandwurm-Behandlung, dann ist allerdings noch der Wurm drin – im wahrsten Sinne des Wortes, denn da ist man sich in der EU noch nicht ganz einig. Schweden verzichtet darauf, Malta und Finnland behalten sie allerdings weiterhin bei. Irland und Großbritannien haben in punkto Bandwurm-Behandlung bislang noch keine verbindliche Regelung getroffen.
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