Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Illegal Tiermedikamente verabreicht: Erste strafrechtliche Verurteilung für Landwirt seit 2002

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 26. August 2011 – 08:00No Comment

Österreich - Wegen eines schweren Verstoßes gegen das Tierarzneimittel- kontrollgesetz und der möglichen Gefährdung der menschlichen Gesundheit wurde ein als Besamungstechniker tätiger Landwirt aus Niederösterreich nun am Bezirksgericht Zwettl strafrechtlich verurteilt:
Bedingte Freiheitsstrafe und fünf Jahre Berufssperre.

Der Mann hatte Tiermedikamente widerrechtlich aus dem Ausland bezogen – darunter Antibiotika, Betäubungsmittel und Hormone, die zum Teil nicht in der EU zugelassen sind.

Diese selbst an landwirtschaftliche Nutztiere illegal verabreicht oder an Landwirte weiterverkauft.
„Es handelt sich dabei um den schwersten bisher bekannten Verstoß gegen das bestehende Tierarzneimittelkontrollgesetz, das im Jahr 2002 nach einem Arzneimittelskandal beschlossen worden war“ erklärte dazu Mag. Berthold Grassauer, Vizepräsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK).

Tierärztekammer hofft auf abschreckende Wirkung

Die Tierärztekammer begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Verurteilung und hoffte auf deren abschreckende Wirkung: „Ein solches Vergehen ist kein Kavaliersdelikt. Wer nicht zugelassene Arzneien in Umlauf bringt, die letztlich in einem Lebensmittel landen können, gefährdet die Gesundheit von Menschen.“, so Grassauer. Der ÖTV-Vizepräsident betonte aus diesem Anlass die Richtigkeit und Bedeutung der bestehenden Rechtsvorschriften: „Sichere Lebensmittel garantiert nur der vom Tierarzt angeordnete und kontrollierte Einsatz von Arzneimitteln, der in jedem Fall an eine fachkundige, tierärztliche Diagnose gebunden ist.“

Das 2002 in Kraft getretene Tierarzneimittelkontrollgesetz hatte bislang nur Verwaltungsstrafen wegen kleinerer Vergehen zur Folge. Der aktuelle Richterspruch hingegen ist die erste strafrechtliche Verurteilung. Obwohl nur eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt wurde, ist diese für den schuldigen Besamungstechniker mit einer fünfjährigen Berufssperre verbunden. Für den Vizepräsidenten der Österreichischen Tierärztekammer belegt dieser Vorfall „wie wichtig ein sorgfältiger Umgang mit Tiermedikamenten ist und wie wachsam sowohl die Landwirte als auch die Tierärzteschaft in dieser Frage sein müssen. Die illegale Verabreichung von Tierarzneien muss konsequent bekämpft werden, damit der gute Ruf und die Qualität heimischer Lebensmittel gewahrt bleiben“ so Grassauer abschließend.

Quelle: ÖTK / Fotos: Todd Huffman , Takkk

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