Versuchter Katzenmord eines Jägers – Verfahren wegen Tierquälerei eingestellt
Österreich – Im Oktober schoss ein Jäger mitten im Wohngebiet von Steinberg-Dörfl scheinbar grundlos auf einen Kater und verletzte diesen schwer (TierarztBLOG berichtete). Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN beschloss, diesen skrupellosen Mordversuch strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft klagt den Täter nun zwar wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung, stellte aber das Verfahren wegen Tierquälerei ein – für VIER PFOTEN ein nicht nachvollziehbarer Schritt.
Direkt vor dem Wohnhaus wurde Kater „Micky“ Mitte Oktober von einem Jäger aus nächster Nähe angeschossen und schwer verletzt. Dieser versuchte direkt nach der grausamen Tat zu fliehen, konnte aber vom verzweifelten Halter des Katers aufgehalten werden. Ihm zufolge wollte der Jäger ihn dabei überfahren und hat ihn am Bein verletzt. Später soll er auch noch ein geladenes Gewehr auf ihn gerichtet haben. Es gelang dem brutalen Täter der Polizei zu entkommen. “Der Kater hat laut Tierarzt nur durch Glück mit zerfetztem Rücken und zersplittertem Schulterblatt überlebt”, betont Johanna Stadler, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN, die sich persönlich vor Ort von den Auswirkungen der Tat des Tierquälers überzeugte.
Normahl – Diplomatenjagd
Rechtsanwalt Josef Unterweger prüfte sämtliche Möglichkeiten, den Täter – insbesondere wegen Tierquälerei §222 StGB – strafrechtlich verfolgen zu lassen und erstattete im Auftrag von VIER PFOTEN Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Am Dienstag hat die Tat zwar ein gerichtliches Nachspiel, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Tierquälerei aber ein, da nicht nachweisbar sei, dass der Täter erkennen konnte, dass der Kater lediglich verletzt wurde. Das Gesetz besagt jedoch: wer einem Tier “unnötige Qualen zufügt” oder „wer ein Wirbeltier mutwillig tötet“, dem droht laut §222 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, weswegen VIER PFOTEN auch auf einer solchen Anklage besteht. „Wenn jemand von oben direkt auf den Rücken eines Katers schießt und dies keine strafbare vorsätzliche Tierquälerei bzw. Tötung sein soll, was dann?“ fragt sich Stadler und hofft, “dass die Anklage noch ausgeweitet wird und es zu einer Verurteilung mit abschreckendem Strafausmaß kommt”.
VIER PFOTEN kritisiert angesichts solcher Greueltaten auch, dass Jäger nach wie vor die einzigen legalen Waffenbesitzer sind, die keinen Psychotest ablegen müssen. Die Jagd auf jährlich tausende Hunde und Katzen ist außerdem eine der am dringlichsten abzustellenden jagdlichen Missstände.
Verhandlungstermin: Dienstag, 1.12.2009, 13.30h, Landesgericht Eisenstadt, Saal C, 1. UG
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Quelle: VIER PFOTEN Österreich
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Hunde und Katzen sterben zu Tausenden jedes Jahr durch diese bewaffnete Trachtengruppe. (neben ca. 5 Millionen Wildtieren)
Eine von vielen Möglichkeiten dagegen anzugehen ist, sich zu organisieren um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und auch um auf die Politik Druck zu machen, diese Mißstände endlich gesetzlich abzustellen.
Forderungen:
Verbot des Haustiermordes!
Verbot der Falenjagd!
Verbot von Verwendung bleihaltiger Munition!
http://www.natur-ohne-jagd.de
hallo ihr lieben tierfreunde,
meine katze amanda wurde vor genau 5 wochen brutal vom nachbarshund umgebracht. er sprangt vom wohnzimmer aus über den balkon der erdgeschosswohnung und jagte meinem stinker hinterher. ich hatte keine chance den kampf um mein babe babe zu gewinnen und sie auch nicht, um sich zu retten. sie werte sich mit beißen und kratzen in die hundenase. der hund riss mir amanda mehrmals von der schulter, als sie schon tod war. biss er mehrfach auf sie ein. die hundehaltern wurde nicht herr über ihren schäferhundsmischling. und das gestzt macht nichts. ich habe das veterinärenamt und das ordnungsamt eingeschaltet. ohne erfolgt. sache hat ja nur sache kaputt gemacht. ich begreife nicht, dass ein tier weniger wert als ein mensch ist!
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