Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Wiener Hundeführschein: Kontrollen durch Polizei und Magistrat angekündigt

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 24. Juni 2010 – 12:112 Comments

Wien – Mit 1. Juli ist der verpflichtende Führschein für sogenannte Kampfhunde in Wien Pflicht. Eine aktuelle Aussendung aus dem Rathaus kündigt unter anderem Kontrollen durch Polizei und Magistrat an und beschwört wieder einmal die Richtigkeit des Gesetzes mit dem Hinweis auf das gesunde Volksempfinden und die umfassende Beratung der Politik durch “Experten”. Vielsagend ein Zitat aus dem Interview mit Ulli Sima am Ende des Artikels: ” … die anderen [Hunderassen] haben wir deswegen raufgeschrieben, weil wir keine Ausweichhunde unter Anführunszeichen schaffen wollten …”!

Aussendung Ulli Sima

“Der Auftrag nach der Volksbefragung war ganz klar: 89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich bei der Volksbefragung dafür ausgesprochen, dass es künftig für bestimmte Hunde einen verpflichtenden Führschein geben soll. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend”, erläutert Umweltstadträtin Ulli Sima. Kontrolliert werden die neuen Regelungen von der Wiener Polizei in Kooperation mit der MA 60. Bei der Polizei laufen die Vorbereitungen, es gibt Schulungen für die Mitarbeiter, wie die neuen Regelungen kontrolliert werden. “Im Zweifelsfall werden Experten von der MA 60 beigezogen, etwa um festzustellen, ob der Hund zu jenen Hunden zählt, für die der Führschein künftig verpflichtend ist”, erläutert Peter Goldgruber von der Wiener Polizei.

Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist. Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, wird eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen und die behördliche Aufforderung erteilt, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen. Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei – neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen – sofort und dauerhaft abgenommen werden.

Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von ExpertInnen rund um den Wiener Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen. Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar, sie wurde in einer Verordnung festgelegt. Es betrifft Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge. “Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich”, so Sima. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen.

Voraussetzungen für die Prüfung zum Hundeführschein

  • Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen
  • Der Hund muss gechippt sein o Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein
  • Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein Beißkorbpflicht während der Übergangsfrist bis Juni 2011

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren. Für hundeführscheinpflichtige Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2010 in Wien gehalten wurden, gilt eine Übergangszeit bis 30.Juni 2011. Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets einen Beißkorb tragen.

LINK EMPFEHLUNG
Tierschutzombudsstelle Wien
UlliSima.at
Ich liebe Tiere | PRO TIERSCHUTZ – facebook Plattform für Tierfreunde und Tierschützer

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Ulli Sima im Interview

Quelle: ots / Foto: US Air Force

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