Service- und Signalhunde sind für viele behinderte Menschen eine wichtige Unterstützung
Wien – Als “Einigung im Sinne der Sache” begrüßt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, den gemeinsamen Antrag aller fünf Parlamentsparteien zur qualitativen Verbesserung der Unterstützung behinderter Menschen durch Service- und Signalhunde.
Der heute, Mittwoch, im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachte Antrag zielt auf eine einheitliche Begriffsregelung und die Festlegung von Qualitätskriterien für Service- und Signalhunde ab – analog zu jenen für Blindenführerhunden. “Der Einsatz von speziell ausgebildeten Hunden zur Unterstützung von behinderten Menschen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es ist begrüßenswert, dass hier zusätzliche Qualitätsstandards geschaffen werden”, erklärt Huainigg. Bei Signal- und Servicehunden handelt es sich um spezifisch ausgebildete Vierbeiner, die als Blindenführhunde, Servicehunde für mobilitätseingeschränkte Personen, Rehabilitationshunde oder als Signalhunde zur Unterstützung hörbehinderter Menschen eingesetzt werden.
Huainigg: “Die Leistung der Tiere stellt einen wertvollen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit der Betroffenen dar und fördert auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen”. Während für Blindenführhunde eine gesetzliche Definition im Bundesbehindertengesetz und Richtlinien für die qualitätsbezogene Beurteilung erlassen wurden, stehen gleichartige Regelungen für Servicehunde und Signalhunde für gehörlose und hörbehinderte Menschen bzw. anfallkranke Menschen nicht zur Verfügung. “Hier gilt es, rasch eine lebensnahe gesetzliche Regelung im Sinne der Betroffenen zu finden”, erklärt der Abgeordnete abschließend.
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Gizmo der Servicehund
Quelle: ots / Foto: Melissa Mitchell