Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Tierschutzstrafpraxis 2008 in der Schweiz

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 27. September 2009 – 13:43One Comment

Stiftung Tier im Recht - SchweizDie von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2008 wurde nun veröffentlicht. Gesamtschweizerisch wurde eine Zunahme an verfolgten Tierschutzdelikten verzeichnet, es gibt aber sehr große kantonale Unterschiede. In einer 45seitigen Studie beleuchtet die TIR verschiedenste Fakten der Strafpraxis und präsentiert in einem 12-Punkteprogramm konkrete Massnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung des Tierschutzvollzugs in der Schweiz.

Mit 712 Tierschutzfällen wurden 2008 so viele Strafverfahren gemeldet wie nie zuvor. Die erfreuliche Zunahme um 14% (89 Fälle) gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die guten Werte der Kantone Zürich (190 Fälle, 26.7 %), St. Gallen (141 Fälle, 19.8 %), Bern (130 Fälle, 18.3 %) und Aargau (52 Fälle, 7.3 %) zurückzuführen, die die Rangliste klar anführen. Positiv tat sich auch Appenzell-Innerrhoden hervor, das 2008 im Verhältnis zur Kantonsbevölkerung sogar die beste Vollzugsquote aufweist, gefolgt von St. Gallen, Zürich, Bern und Appenzell-Ausserrhoden.

Erstmals seit Erhebung des Datenmaterials liegt zwar aus jedem Kanton zumindest ein Fall vor, vielerorts sind die Fallzahlen jedoch noch immer sehr tief. Die Negativliste der Kantone, die den Vollzug des Tierschutzrechts offenbar wenig ernst nehmen, wird von Glarus und Wallis mit je einem einzigen Strafverfahren angeführt. Es folgen Nidwalden, Genf und Tessin mit je zwei sowie Uri und Zug mit jeweils drei Entscheiden.

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Die 2008 für vorsätzliche Tierquälereien durchschnittlich verhängte Geldstrafe stieg gesamtschweizerisch gegenüber dem Vorjahr von 29 auf 35 Tagessätze an. Demgegenüber ist der für andere Tierschutzdelikte ausgesprochene Bussenmittelwert von 523 auf 439 Franken gesunken.

Bei den 2008 am häufigsten von Straftaten betroffenen Tierarten hat sich die Entwicklung der Vorjahre bestätigt: 425 Entscheidungen handelten von Heimtieren (60 % des gesamten Datenmaterials), wobei Hundefälle mit 352 den weitaus grössten Anteil ausmachten. Dabei ging es zwar in 141 der Verfahren um eine mangelhafte Beaufsichtigung (was als Straftatbestand eher dem Schutz vor Hunden dient), bei den 211 restlichen Fällen jedoch um Straftaten an Hunden, die somit auch 2008 mit Abstand am häufigsten Opfer von Tierschutzdelikten wurden. Die Anzahl der Fälle, in denen eine Straftat an einem Hund untersucht wurde, war 2008 beinahe gleich hoch wie jene aller Nutztierfälle zusammen (218).

Insgesamt besteht – von einigen positiven kantonalen Ausnahmen abgesehen – bei der Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Die Gründe für die teilweise erheblichen kantonalen Vollzugsdifferenzen liegen sowohl im unterschiedlich effizienten kantonalen Instrumentarium als auch in der mancherorts mangelnden Motivation der zuständigen Verwaltungs- und Strafuntersuchungsbehörden, die Tierschutzdelikte nach wie vor bagatellisieren.

Zur Verbesserung des Vollzugsnotstands und zur Harmonisierung der Strafverfolgung im Tierschutz hat die TIR einen zwölf Punkte umfassenden Massnahmenkatalog aufgestellt. Gefordert wird unter anderem eine schweizweit konsequente Verzeigung und Verfolgung von Tierschutzstraftaten: Sämtliche Verstösse gegen das Tierschutzrecht sind Offizialdelikte und müssen darum von Amtes wegen (und nicht lediglich nach behördlichem Ermessen) untersucht werden. Für den 2008 neu eingeführten Tierquälereitatbestand der Missachtung der Tierwürde muss sich ausserdem so schnell wie möglich eine strenge Gerichtspraxis entwickeln. Dasselbe gilt unter anderem auch für das Verbot der Zoophilie, wonach neu nicht mehr nur sadistische, sondern auch gewaltfreie sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar sind.

Gesamtschweizerisch fordert die TIR zudem Tieranwälte oder ähnliche Institutionen, weil diese nachweislich zu häufigeren und strengeren Bestrafungen von Tierschutzdelikten beitragen. Der Kanton Zürich, in dem bereits seit 1992 ein offizieller Tieranwalt amtet, weist regelmässig nicht nur sehr hohe Fallzahlen, sondern auch überdurchschnittlich strenge Strafen aus. Auch tragen hier die in Zusammenarbeit mit dem Tieranwalt ausgearbeiteten offiziellen Strafmassempfehlungen der kantonalen Oberstaatsanwaltschaft massgeblich zu einer Sensibilisierung der urteilenden Behörden, einer Vereinheitlichung der Sanktionen und einer grösseren Rechtssicherheit bei.

PDF-File: “Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2008″
PDF-File: “Medienpräsentation 24.09.2009″

Weitere Informationen:

www.tierimrecht.org
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Wildbachstrasse 46
Postfach 1033
CH-8034 Zürich

Quelle: tierimrecht.org

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