Ferienzeit: Reisen mit Haustieren
Wer mit Haustieren auf Reisen geht, sollte sich unbedingt zuvor über die von der Europäischen Union für den Reiseverkehr mit Haustieren wie Hunde, Katzen und Frettchen erlassenen Vorschriften informieren. Wer aus dem Urlaubsort ein Tier mitbringen möchte, hat folgendes zu beachten: Es ist verboten, Fundtiere oder herrenlose Tiere, die nicht die EU-Vorschriften erfüllen, nach Deutschland zu bringen. Reisende, die mit Hunden oder Katzen in andere EU-Mitgliedstaaten fahren, müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen. Diesen bekommen sie von ihrem Tierarzt ausgestellt. Im EU-Heimtierpass müssen die Kennzeichnung des Tieres mittels Tätowierung oder Mikrochip, sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert sein. Natürlich ist dabei eine Kennzeichnung mittels Mikrochip vorzuziehen, da im Falle des Verlustes des Tieres dieses viel einfacher wiedergefunden werden kann.
Traumurlaub – Nur für 4 Pfoten
Für andere Haustiere wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Vögel gilt der EU Heimtierpass nicht. Von der Anzahl der mitreisenden Tiere ist zu beachten, dass nur bis zu drei Hauskaninchen oder Vögel sich im Reisegepäck befinden dürfen. Für eine Reise mit Sittichen und Papageien bedarf es einer zusätzlichn amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung. Für exotische Tiere wie Schildkröten sind außerdem noch artenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Schildkröten unterliegen keinen tierseuchenrechtlichen Anforderungen und Beschränkungen, für sie ist auch kein Heimtierpass vorgeschrieben. Daher können sie in der Regel genehmigungsfrei im Reiseverkehr mitgeführt werden. Tierbesitzern ist aber zu empfehlen, sich vor Reiseantrit schlau zu machen, ob das jeweilige Einfuhrland eine Genehmigung für diese Tiere vorschreibt. Bei Reisen nach Irland, Schweden, Malta und Groß Britannien sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen.
Für die Einreise von Hunden und Katzen in Nicht-EU-Länder gelten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes. Informationen hiezu erteilen die Auslandsvertretungen der entsprechenden Staaten. Zu beachten ist, dass für Hunde- und Katzenwelpen im Reiseverkehr Sonderregelungen bestehen. Aus Drittländern mit unsicherem oder unbekanntem Tollwutstatus ist die Einfuhr von Welpen generell verboten. Für die Rückreise aus bestimmten Ländern mit unsicherem Tollwutstatus muss der Nachweis des Tollwutimpfschutzes anhand einer Blutprobe durch ein von der EU zugelassenes Labor erbracht werden – in der Regel bereits vor der Ausreise.
Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Haustieren finden sie auf den Internetseiten der Europäischen Union, des Bundesverbraucherministeriums (Deutschland) oder der Veterinärämter der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate (Österreich).
Danke für diesen tollen Artikel, mehr ist dazu nicht mehr zu sagen!!
Ich werde sie in Zukunft weiter belesen, nur weiter so!!
Lieber Tierfreund aus Wien, Danke für die Lorbeeren! Wir werden uns alle Mühe geben!